Schützenbahn, Schüttebahn, f.
Schützenbahn, Schüttebahn, f.
Schießanlage; meton.: deren Nutzungsberechtigte
bdv.:
Schützenplatz
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T. oppen poit van alds vander schuttenbaene oppen welhaiffe viij albus1436 DuisbStRechn. 633
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die broder, so sich des armbrust befleisigen, sollen alle sontagh umb zwei uhren zu nächmittagh in dero schutzenbanen mit ihrem geschutz ... sich finden lassen1622 Reintges,Schützengilden 97
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sollen keine zu dieser schütte bahn gehören, oder von dem so in gesetzet genießen, als diejenige so bürgers und hie würklich sich haußlich nieder gesetzet1695 Buschmann,Wetter 384