Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schüttenmeister

Schüttenmeister

, m.

Aufseher über die 1Schützen (XIV) (Schütten), zuständig für die Regulierung des für das Betreiben von Wassermühlen, Brunnen uä. benötigten Stauwassers
  • wenn denn der schuͤtten-meister obern-dammes ... vermerket, daß es zeit sey zu schuͤtten ... soll er seine grindels taetlig fallen lassen, welchem auch die andern muͤller insgesammt und zugleich folgen [sollen]
    1639 HambGSamml. XII 171
  • schuͤtten-meister: ... [es] sind unter den wasser-muͤllern auch einige, nemlich einer am ober- und 2 am unter-damm, zu schuͤttenmeistern angesetzet
    1773 HambGSamml. XII 119
unter Ausschluss der Schreibform(en):