schüttfrei, adj.
schüttfrei, adj.
frei von der Zahlung des Schutt (IV)
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vnterstünde ich mich alle meine viehe schut frey zu haben, welches inen nicht leidtlich, auch mir das nachzulassen vnbedacht1530 Eberstein² I 142 Faksimile
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[soll] dem pfarrherrn jährlich drey kühe und funffzehen schaaf-nöser ... schuttfrey gelaßen, das übrige aber [dem hirten verschüttet werden]1693 ZThür.² 12 (1902) 677
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alle schwein ..., so 12. wochen sind, die seind der schütt frei ... der bär soll selb zehend schütt frei gehen, es halt ihn, wer da wöll17. Jh.? ArchUFrk. 17, 2/3 (1865) 301