Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenbier

Schützenbier

, n.

bei einem Schützenfest ausgeschenktes, zT. von den 3Schützen (IV) selbst gebrautes Bier; meton. Schützenfest 
  • kein schütten bruder [soll] bey wehrenden schiebenschiesen oder bey dem schüttenbier einer den anderen mit ... schmehworten anzippffen
    1609 ZWestf. 86 (1929) 169
  • wir [churfuͤrst] haben der schuͤtzen-gesellschaft zu L. ein jaͤhrlich steuerfreyes schuͤtzen-bier ... zugestanden ... abbrauen [zu] laßen
    1735 Leisnigker Chronica (ebd. 1753) 266