Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenbier
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Schützenbier
, n.
bei einem Schützenfest ausgeschenktes, zT. von den 3Schützen (IV) selbst gebrautes Bier; meton. Schützenfest
- kein schütten bruder [soll] bey wehrenden schiebenschiesen oder bey dem schüttenbier einer den anderen mit ... schmehworten anzippffen1609 ZWestf. 86 (1929) 169
- wir [churfuͤrst] haben der schuͤtzen-gesellschaft zu L. ein jaͤhrlich steuerfreyes schuͤtzen-bier ... zugestanden ... abbrauen [zu] laßen1735 Leisnigker Chronica (ebd. 1753) 266