Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenbruderbuch

Schützenbruderbuch

, n.

wie Schützenbuch (I) 
  • welches alles wir zu ewigen angedenken unsern nachkommenten zu erhaltung der herren schizen ihrer freiheit haben communicieren und hierein in dem alten "schizen bruederbuech" einverleiben wollen
    1654 NeuburgKollBl. 93 (1928) 21