Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenbuch

Schützenbuch

, n.


I Buch einer Schützengesellschaft (I) zur Aufzeichnung von Satzungen, der 2Schützenordnung (I), Rechten, Privilegien, der Mitglieder uä.
  • unsers gelages schriver und schuttebroder ... schal ock [die klare und richtige rekenschop] ... in ehre schuttebock, darin jarliches einmal alle dingk ock schal in geschreven werden, inschriven
    1596 HusumUB. 265
  • wenn ein schützenbrüder sich ohne bewegliche ursache wollte aus den schützenbuche schreiben lassen, soll dafür geben eine tonne rostocker bier und nimmer wieder dareingenommen werden
    1641 MittKiel 51 (1962) 68
  • Bellersches schützen-buch darinn verfasset die reguln und ordnung der ehrlichen schützen-brüderschafft daselbst
    1770 ZWestf. 86 (1929) 191
II Anmelde-, Teilnehmerverzeichnis eines Schützenspiels 
  • welcher cavalier, auf solchem kayserl. craͤntzel-schiessen aufzuwarten ... die gnade haben wird, der solle ... sich bey dem gewoͤhnlichen schreibe-tische anmelden, und durch den gewoͤhnlichen schuͤtzen-schreiber seinen nahmen in das schuͤtzen-buch und protocoll einschreiben lassen
    1716 CAustr. III 823