Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schützendienst
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Schützendekan
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1Schützendienst
, m.
Amt, Stelle bzw. Amtsobliegenheit eines 2Schützen
- vom schützen dienst: wan einer der nachbahr diener wird als ein gemein schütz, selbiger ist schüldig bey seinem eyd nachgesetzte stück zu verrichten1581 (Hs. 1710) NrhAnn. 75 (1903) 74
- die staabs-beamte [sollen] ... die angenommene schulmeistere durch auftragung anderer ... politischen neben-aemter, als da seynd, schultheissen-, gerichtsschreibers- ... amt, viel weniger büttel- oder schützen-dienst, an dem schulhalten nicht hindern1729 SchulO.(Vormbaum) III 308Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die maͤnner der hebammen sind vom schuͤtzendienste frey1748/56 WeistNassau II 155Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)