Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenführer

Schützenführer

, m.

Befehlshaber einer Gruppe von 3Schützen (II); als militärischer Rang
  • will darüber jedem hauptmann einen reisigen knecht in gewonlicher reiterbestallung, desgl. zwei schützenfuerer, derem jedem deswegen monatlich ein sold gereicht werden soll, unterhalten
    1595 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 211