Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenführer
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(Schützene)
Schützeneid
(Schützenepfennig)
(Schützenesicherung)
Schützenessen
Schützenfähner
Schützenfähnlein
Schützenfest
Schützenführer
, m.
Befehlshaber einer Gruppe von 3Schützen (II); als militärischer Rang
- will darüber jedem hauptmann einen reisigen knecht in gewonlicher reiterbestallung, desgl. zwei schützenfuerer, derem jedem deswegen monatlich ein sold gereicht werden soll, unterhalten1595 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 211