Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützengabe

Schützengabe

, f.

wie Schützenlohn 
  • berechnung, was auf herrn grafen A.s ... hoffhaltung erfordert werde: ... schützengab, treschen, und bottenlon: 105 gld.
    1579 VeröfflBadWürt. B 106 S. 246
  • [er ist] zu einem beisäß angenommen und bestätigt worden auf die zwei künftige jahr ... [und soll jährlich eine] schützengab [geben]
    1750 GasterLsch. 309
  • damit auch die vorrechte der einen oder andern gemeinde, besonders wegen der schuͤtzenbestellung und schuͤtzengabe ... eine ... accomodirte bestimmung ... erhalten, sollen die einschlaͤgigen beiderseitigen beamtungen gleich nach der ratifikation gegenwaͤrtigen vertrags zusammentreten
    1807 SammlBadStBl. III 899