Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenhaus
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Schützengut
(Schützenhäuptling)
Schützenhauptmann
Schützenhaus
, n.
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städt. Gebäude, in dem Schießübungen stattfinden; auch als Versammlungsort der 3Schützen (IV)
bdv.:
Schießhaus,
Schützenstube
- so eyner averst gebreck ahnn synem rhoir effte boigenn inn deme schuttenhuese bequeme, de wyle mhan scheitet, de magk wol eyn ander rhoir effte bogenn endliehenn1543 Reintges,Schützengilden 365
- der stattschryber verlißt ab dem schitzenhauß der statt freiheitten, so sy von römischen keiseren und königen haben entpfangen1597 Ryff,BaselRegiment 18
- die herrschaften [haben] ein schützenhauß von des zehendteils einkommen, darzue die underthonen in gemein gefronth, uf die gemeind bauen lassen, damit diejhenigen welchen buxen gebotten zum zill schießen mögenum 1600 WürtLändlRQ. I 793Faksimile (ca. 55 KB)
- welche ... im schützenhause fluchen, auch muthwilligen hader oder zank anrichten, ... sollen einen schilling ... in die laden [geben]1610 T. Benecke, Harburger Schützengilde (Harburg 1928) 152
- daß der schützengülde zugelassen sein sollte, in ihren schützenhause bernausch bier zu schenken1663 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 44
- [sie] sind hernachmahls allerseits, bey dem schuͤtzen-banqvet, worzu sie aus dem schuͤtzen-hause mit drommeln und pfeifen ... gegangen, im steinern saale mit guten raͤuschen bewirthet worden1720 Lünig,TheatrCerem. II 398Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- das haupt-koͤnigschießen wird ... jedes jahr den mittwochen nach pfingsten gehalten, wozu saͤmmtliche guͤldevorsteher ... sich ... vor dem rathskeller einfinden muͤssen, um den auszug aus der stadt nach dem schuͤtzenhause [mit zu halten]1791 NCCPruss. IX 64Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin