Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenkönigsprivileg

Schützenkönigsprivileg

, n.

dem Schützenkönig zustehende Vergünstigung
  • die beiden räte zu B. und C. sind mit ihrem bericht wegen des schützenkönigsprivilegs eingekommen ... die räte sind abzuweisen, da die schützenkönige nicht allein alle freiheiten, wie bisher, genießen, sondern auch von kontribution und einquartierung befreit sind
    1666 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 532