Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenkompanie
Artikel davor:
Schützenhof
1Schützenhut
2(Schützenhut)
Schützenkäse
Schützenkiste
Schützenkleinod
Schützenknabe
Schützenknecht
(Schützenkogel)
Schützenkollegium
Schützenkompanie
, f.
I
wie Schützengesellschaft (I)
- die stadt ist auch der schützencompagnie oder -bruderschaft wegen darlehen in den zeiten der not verpflichtet1698 IserlohnUB. 227Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- wenn nun ein junger printz das gluͤck hat, die spille zu raͤumen, und als koͤnig des vogel-schießens aufgefuͤhrt zu werden, so pflegt die gesammte schuͤtzen-compagnie ihn ... aufzunehmen und ... in ihre liste mit einzuzeichnen1729 Rohr,Zerem. 858
- [uns ist] von mehrern unserer getreuen städte das geziemende ansuchen geschehen, ihnen die gleichmäßige herstellung ihrer schützenkompagnien und das jährliche scheibenschießen ... gnädigst wieder zu verstatten1794 Ewald,RheinSchützenges. 206
II
militärische Formation aus 3Schützen (II)
- H. [ist] bei der landgericht Kitzpichlerischen schützen-compagnie als hauptmann erwählet worden1741 Stolz,WehrverfTirol 116