Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenplatz
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Schützenlehen
Schützenlohn
Schützenmahlzeit
Schützenmatte
Schützenmeister
Schützenmeisterei
1Schützenordnung
2Schützenordnung
Schützenpferd
Schützenplatz
, m.
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Gelände für Schießübungen oder Schießwettbewerbe
- soll ein jeder schütte nicht mehr dan eine kugell in sein ungereifeldes rohr in praesentz deß schütten scheffern offentlich beim schütten platen, wan er zu schiesen geforderet wirt, thuen und laden1652 ZWestf. 86 (1929) 170
- diejenigen, welchen überwer ... schuldig sein uf den schützenblatz ze dragen1674 GasterLsch. 183Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wenn der rendant oder viermann mit den schuͤtzenbruͤdern, einmahl abgetheilt haben, soll keinem gestattet seyn, nachdem die scheibe abgenommen, und auf dem schuͤtzenplatz gebracht worden, die schusse nachzuzirkeln, bey zwoͤlf ggr. strafe zum register1791 NCCPruss. IX 68Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin