Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenrüge
Artikel davor:
Schützenmatte
Schützenmeister
Schützenmeisterei
1Schützenordnung
2Schützenordnung
Schützenpferd
Schützenplatz
Schützenrecht
Schützenrichter
Schützenrodel
Schützenrüge
, f.
(Bußgeld für) Feld-, Weid- oder Waldvergehen; auch das Recht der Erhebung; auch das unter der Banngewalt eines 2Schützen liegende Gebiet
- ein stattschreiber [muss] ... auch alle schutzenrugen und andere ubertrettene verbott mit bestem underschidt [beschreiben]1551 Bruchsal 907Faksimile (ca. 207 KB)
- sie [bekennen] dem herren abte ... eine alte gewöhnliche viehetrift auss dem cloister ... von dem schlüsselbronen an ... sonder einige schützenfröge unverhindernus biss an die rainhecken1555 BeitrNRh. 9 (1895) 123
- welche zimlich gebot, als man zu ... schuetzen ruhe, graß einnung, hand einungh ... und dergleichen, nott sein wurdt, ... das sol unser wurdigen frauen schultes [inbringen]1578 Olm-AlgesheimRQ. 251
- hat die gemeinde die schützenrügen oder einig zu erheben1689 KirchheimW. 157
- so lang die Langendoͤrfer schuͤtzenruͤge (deren fines jedoch noch erst fest zu setzen waͤren) sich erstrecket1733 Scotti,Wied 74