Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenspielen

Schützenspielen

, n.

wie Schützenspiel 
  • allermaßen das ärgerliche sontägliche schützenspielen ... überhandt nimpt ... soll solches ... von der kantzell mit höchstem ernst abgestraffet und verbotten werden
    1698 JbWestfKG. 21 (1919) 6
unter Ausschluss der Schreibform(en):