Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenspieß
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Schützenrodel
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(Schützenrüstung)
Schützenschaffer
(Schützenschragen)
Schützenschreiber
Schützensozietät
Schützenspiel
Schützenspielen
Schützenspieß
, m.
Stock mit scharfer Spitze ua. zum Treiben von Tieren; als Zeichen für die Amtsträgerschaft eines 2Schützen; meton. die (den Landbürgern turnusmäßig zufallende) Amtsverpflichtung
bdv.:
Schützenstab
- hiesiges orths ist keiner von besagten onoribus befreyt, außer die forenses, so wan sie anderst hauß oder sonsten sufficienten güeter in loco haben, nuhr den schützen spies zu tragen schuldig1691/92 RheingauLändlRQ. 395
- belangendt ... das burgermeister ambt oder den schützen spieß, so solle solches ambt unter der gemeind gleich anderen dergleichen ämbtern nach dem alterthumb der gemeinschaft umbgehen1712 Olm-AlgesheimRQ. 60
- burgermeister zu M. hat bey mir angesonnen, daß ich den schützenspieß lösen solle, welches geschehen muß, so oft das gut von einer hand zur anderen gehet1792 RhAntiqu. II 9 S. 320