Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenwesen

Schützenwesen

, n.

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Gesamtheit dessen, was mit Organisation, Gebräuchen und Gewohnheiten von 3Schützen (IV) zusammenhängt
  • es rühmet ... S. die unterthänigste affection und desfalls verspürte freude der sämbtlichen schützen sehr hoch, nicht zweifelnde, echd. ihr zerrüttetes schützenwesen ... wieder aufrichten und sie bei einem so nützlichen und nöthigen exercitio dem gemeinen wesen zum besten kräftigst schützen [werden]
    1666 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 508