Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützerin

Schützerin

, f.

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wie Schutzfrau 
  • wir ... alß eine erbfraw vnnd schuczerinne desselben dorffes habenn zu ewigenn gezeugnis diesenn gegenwertigenn brieff zuschreiben vnd mit vnseren sigell zu befestigenn bepholenn
    1297 OelsUrk. 140
unter Ausschluss der Schreibform(en):