Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schuft
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, f.
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zur Etym. vgl. Kluge25 828
Viertel eines Arbeitstages; Arbeitsschicht
Viertel eines Arbeitstages; Arbeitsschicht
- schuft, so genannte zeit von drey stunden, die ein maurer oder zimmerman nach einander arbeitet1719 Kramer,WB.1 I 336
- schuftied und schuft: die zeit, in welcher eine arbeit ununterbrochen und ohne pause zu machen geschieht ... eigentlich bedeutet es den vierten theil eines tages oder eines tagwerks1770 BremWB. IV 726Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
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