Schuhflicker, m.
Schuhflicker, m.
Handwerker, der alte Schuhe ausbessert und neubesohlt; Flickschuster, häufig in einer von den Schuhmachern getrennten Zunft organisiert, auch mit vergleichsweise niedrigerem Einkommen und Ansehen
vgl.
flicken
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schuhflögker, so das handwerk nicht gelernt haben1545 Wittmann,Gundelfingen 92
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auf jedem dorffe [werden] etwa ein schmidt, rademacher, schuflicker ... jederzeit geduldet1601 SammlVerordnHannov. II 80 Faksimile
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daß der tuchbereiter, den er in sein freihaus aufgenommen, wie auch ein ander schuhflicker daselbst ... mit der contribution und anderen militarischen executionen verschonet bleibe1660 ProtBrandenbGehR. VI 29
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hinfuͤhro [werden] auf dem lande und doͤrffern keine andere, als 1. leinweber, 2. rademacher, 3. schuflicker, 4. bauerschneider ... geduldet1695 SammlVerordnHannov. III 476 Faksimile
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[kopf- und vermoͤgen-steuer:] schuster in kleinen staͤdten 12 gr., schuflicker wie gesellen1748 CAug. Forts. I 2 Sp. 535 Faksimile
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denen schuhflickern, so ohnehin zu keiner innung gehören, ist alte schuhe auf dem lande zu flicken ... erlaubet; sie sollen sich aber der fertigung neuer arbeit schlechterdings enthalten1767 Sachsen/QNPrivatR. II 2 S. 358
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auf dem platten lande werden anders keine handwerker geduldet, als huf-schmiede, stell- und rademacher, zimmerleute, schuhflicker1772 WestpreußPR. II 140 Faksimile
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in absicht der handwerke haben die soldaten das vorrecht, daß ... die schuhflicker auf ihre hand das handwerk treiben [duͤrfen]1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 39 Faksimile
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altmacher, altreißer ... werden diejenigen schuhmacher genannt, welche das meisterrecht nicht gewonnen haben, mithin nur alte zerrissene schuhe ausbessern duͤrfen, und daher insgemein ... schuhflicker heißen1798 RepRecht II 16 Faksimile