Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuhkaufschaft
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Schuhkaufschaft
, f.
durch Kaufleute (außerhalb der Schuhmacherzunft) betriebener Handel mit Schuhen (I)
- das schusterampt [bittet] solche schuhekauffenschafft mit den kramern grossgunstig abzuschaffen1636 Böhmert,Zftw. 113