Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuhmacheramtsmeister

Schuhmacheramtsmeister

, m.

wie Schuhmachermeister 
  • den schumächerambachtsmeisteren [wird] sambt und sonder aufgeben, dass sie ihre vell ... besichtigen und chuiren lassen
    1591 DürenWQ. 196