Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuhmacherarbeit
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Schuhmacher
Schuhmacheramt
Schuhmacheramtsgenosse
Schuhmacheramtsmeister
Schuhmacheramtszunft
Schuhmacherarbeit
, f.
von einem Schuhmacher hergestellte Ware
vgl.
Schuhwerk (II)
- bey der schau der gemachten schuhmacher-arbeit aber sollen die schau-meister vornehmlich auf folgendes gute obacht haben ... so ein schuh genadelt wird, daran die stuͤck durchsichtig waͤren1687 Reyscher,Ges. XIII 655Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kein lohgerber-meister soll zugleich schumacher-arbeit verkaufen, und kein schumacher zum verkauf lohen1775 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 217Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin