Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuhmachergilde

Schuhmachergilde

, f.

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wie Schuhmacherzunft 
  • F. von wegen der schomacker gilde, vor eynem erb. rade erschienen
    1554 RigaErbb. 332
  • hebben vnse semptliche schomaker gilde ... vor guidt erkant das de gilde broders gine taffelen sollen vp den marchede brengen alss den auent vor der marckede dag
    1617 Crone,GildenCoesfeld 95
  • erschienen sein die ehrbare und fromme J.S. und J.D., vürweser der schumacher-gilden 
    1620 IserlohnUB. 172
  • ist der schuhmacher-gilde zu B. angedeutet, eine dergleichen von einem andern geschwaͤchte, an ein gilde-mitglied verheyrathete weibesperson, ohne alle widerrede, als meisterin in das gildebuch ... einzuschreiben
    1779 BrschwWolfenbPromt. IV 28
  • die schuhmachergilde zu G. bestritt den mitgliedern der dortigen kaufgilde die befugniß mit fertiger schuster-arbeit einen handel zu treiben
    1798 Hagemann,PractErört. I 107
unter Ausschluss der Schreibform(en):