Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuhmacherhandwerksmeister
Artikel davor:
Schuhmacheramtsmeister
Schuhmacheramtszunft
Schuhmacherarbeit
Schuhmacherbletzer
Schuhmachergeselle
Schuhmachergewerk
Schuhmachergilde
Schuhmachergildehaus
Schuhmachergildemeister
Schuhmacherhandwerk
Schuhmacherhandwerksmeister
, m.
wie Schuhmachermeister
- [Zunftvertreter] soll ein jahr under den schomecherhandwerksmeisteren allein und das andere jahr under den lederreiter, loerer und fleischheweren ... erwählet [werden]1595 DürenWQ. 197