Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuhmacherin

Schuhmacherin

, f.

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Ehefrau oder Witwe eines Schuhmachers (I 1), nach dem Tod des Mannes idR. berechtigt, für eine begrenzte Zeit das Gewerbe fortzuführen
  • [Frage:] ob sie nit von des schumachers frauen fleisch genommen und vorgegeben, daß sie dem teufel fleisch geben müßte? [Antwort:] die schuhmacherin von der Sandgaß hab ihr ... ein stück fleisch geben
    1605 Eschenröder,Hexproz. 41
  • R. wittib u. schuechmacherin 30 kr. (4 fl)
    1705 JbStraubing 59 (1956) 74