Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuhmachermühle
Artikel davor:
Schuhmachergildemeister
Schuhmacherhandwerk
Schuhmacherhandwerksmeister
Schuhmacherhauptmann
Schuhmacherhaus
Schuhmacherherr
Schuhmacherin
Schuhmacherknecht
(Schuhmacherlaube)
Schuhmachermeister
Schuhmachermühle
, f.
ein örtlichen Schuhmachern gemeinschaftlich gehörendes Mühlwerk zur Herstellung von Ledergerbstoffen
- [sollte die] schuhmacher walkmühle durch feuer oder wasser hinweggenommen ... werden, so ertheilen wir [bischof von C.] ihnen alsdann freie errichtung derselben schuhmacher mühle auf demselben boden1692 Löbau/ZMarienwerder 29 (1892) 628