Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuhmachermühle

Schuhmachermühle

, f.

ein örtlichen Schuhmachern gemeinschaftlich gehörendes Mühlwerk zur Herstellung von Ledergerbstoffen
  • [sollte die] schuhmacher walkmühle durch feuer oder wasser hinweggenommen ... werden, so ertheilen wir [bischof von C.] ihnen alsdann freie errichtung derselben schuhmacher mühle auf demselben boden
    1692 Löbau/ZMarienwerder 29 (1892) 628