Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuhmacheroffizin

Schuhmacheroffizin

, f.

wie Schuhmachermühle 
  • [die] schuhmacher officine oder walkmühle behufs der zu stossenden eiche oder deren rinde [kann] ... ohne allen schaden, nachtheil und unrecht dererselben tuchmacher bei ihrer walkmühle ... errichtet [werden]
    1692 Löbau/ZMarienwerder 29 (1892) 626