Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuhmacherschulden

Schuhmacherschulden

, pl.

Geldbetrag, den man bei einem Schuhmacher schuldig ist
  • was allhier von dienstlohn, metzger- schneider- schumacher- laden- und anderen dergleichen schulden gemeldet worden, [ist] nicht anderst dan nach der hiebevor in dieser [Konkurs-] ordnung bestimbten zeit gesetzt ware [zu verstehen]
    um 1694 BaselRQ. I 2 S. 644