Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuhschneidamt

Schuhschneidamt

, n.

Zunftorgan der Schuhmacher für die Durchführung von Meisterprüfungen
  • [Eidformel der schnittmeister:] die trew, die du ... von der herschaft, stadt von schuhsneidampts wegen geben hast, die wölst du also getrewlich halten
    1464 BayreuthStB.2 35