Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulacker
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(Schuhwürchtengilde)
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Schuhzettel
Schuhziese
Schulacker
, m.
zur Finanzierung einer Schule (I) dienendes Stück Ackerland; zT. der Schule abgabenpflichtig, zT. vom Schulmeister (I) selbst bewirtschaftet
- sollen alle, zu diesem obbemeldten in unsern ... erb-aemtern gelegenen kirchen, filial, capellen, schul- und gottes-aeckern gestifftete und gehoͤrige renten, zinß, guͤlt, zehend ... in gleiche theil getheilet werden1652 Struve,PfälzKHist. 619Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wan ... gemeine äcker, haußstücker, schuläcker ... mit toback, welschkorn, cardoffeln und hanf ... angebauet [werden] ..., so ziehet davon gnädigste herrschaft 2/3tel und zeitlicher catholischer herr pfarrer 1/3tel davon1757 KirchheimW. 227
- schulaͤcker: ... haben ... schulmeister ... rechte auch zu genießen, die den pfarrern zustehen, und wird ihnen solches von den eingepfarrten entweder gegen einen billigen lohn oder umsonst ... bestellt1803 Philipp,WBSächsKR. 459Faksimile - in Google Books
- jeder ackerbesitzer ... mit inbegriff ... der nutznießer oder paͤchter der pfarr-, schul-, kirchen- und stiftungs-aecker ... soll ... schuldig seyn, von der erndte jeden jahres ein gewisses quantum ... auf ... einforderung ... an dieselben [landes-magazine] abzuliefern1806 VerordnAnhDessau II 138Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)