Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulbediente
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Schulbediente
, m.
I
im Dienst einer Schule (I) stehende (Amts-)Person (ua. Schulmeister (I), Schreibmeister (I), Kantor)
bdv.:
Schulperson
vgl.
Kirchenbediente,
Schuldiener
- soll den schulbedienten ein ehrlicher ... sold gemachet werden, davon sie sich nothdürfftig unterhalten1658 Magdeburg/SchulO.(Vormbaum) II 499 [ebd. ö.]Faksimile - in Google Books
- uff solchen aͤckern, allwo ... schul-bediente ... theil an dem frucht-zehenden haben1691 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 285Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- prediger und schulbediente erlangen die bürgerschaft gratis1696 UnnaHeimatb. 5
- daß alle ... frantzoͤsische prediger, kirchen- und schul-bediente ... so wohl die accise als ziese-freyheit von denen consumptibilibus und bier brauen ... geniessen sollen1700 CCMarch. IV 3 Sp. 195Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- von abtragung solcher wagen- und peruquen-steuern, soll sonst niemand, als die prediger, schul-bediente, studiosi, schuͤler, und kinder unter 12. jahren, wie auch die unter-officierer und gemeine soldaten, ... befreyet seyn1700 CCMarch. IV 5 Sp. 267Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die schul-bedienten ... sollen ... praerogativ haben, daß ihnen an unser regierungs- und land-cantzlei ... und allen untergerichten, in allen angelegenheiten ... schleunige justiz ohne eintzige entgeld oder erlegunge der sportuln administret [werde]1704 Waldeck/SchulO.(Vormbaum) III 127Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die schul-bedienten sind schuldig, ... die currenten schreiben zu befördern unter straffe fl. 11711 SiebbSchulO. I 131
- als ... so wohl die geistlichen, als ander kirchen- und schul-bediente, wenn sie in civil- und criminal-sachen zeugniß ... geben sollen, schuldig und gehalten sind, vor der weltlichen obrigkeit ... ohnweigerlich zu erscheinen1712 BrschwLO. I 846Faksimile - in Google Books
- daß ... die schul-bediente in staͤdten ihr forum in civilibus bey fuͤrstl. regierung, die schulmeistere in doͤrffern aber ... vor denen beambten jedes orts haben sollen1713 HessSamml. III 728Faksimile (ca. 416 KB)
- gleichwie denen ... schulbedienten und kuͤstern ... bey vermeidung willkuͤhrlicher strafe bedeutet wird, ... [bei Nichteinhaltung der Bestattungsfrist] weder die leiche mit zu begleiten, noch ihr eine predigt ... zu halten1733 HadelnPriv. 374Faksimile (ca. 133 KB)
- soll ein jeder schulbedienter, er sey cantor, organist, schreib- oder schulmeister, wenigstens monathlich ... bey dem pastore und inspectoribus eine specification von denen etwa ausbleibenden kindern einliefern1733/34 Holstein-Gottorf/SchulO.(Vormbaum) III 338Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß niemand, so ehedes roͤmisch-catholisch gewesen, und zur evangelisch-reformirten oder lutherischen religion uͤbergetreten, zu einem predigt- oder schul-amt befodert ... [wird], da man niemahls versichert seyn kan, wie weit ihnen ... als schul-bedienten ... zu trauen1738 CCMarch. Cont. I 223Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- ferner sollen vor unser stadt-gericht gehoͤren ... die direction der prediger-wahlen und bestellung der kirchen- und schul-bedienten1779 Scotti,Cleve IV 2135
- kein ... schulbedienter ... soll in religions-sachen in- oder ausser landes etwas drucken lassen1785 BrschwWolfenbPromt. III 190
- kirchen- und schulbediente, die ... durch grobe laster und ausschweifungen ein öffentliches aergerniß geben, sind ... ihres amts ... zu entsetzen1794 PreußALR. II 20 § 499
- die gemeinden sollen ihre schulbedienten und geistlichen selbst in vorschlag bringenum 1795 StaatsRHeilRömR. 80
- die erste classe (... geistliche und schulbediente ...) darf nicht mehr als dreyßig gaͤste und acht gerichte [bey hochzeiten in den staͤdten] haben1802 v.Berg,PolR. II 242Faksimile - in Google Books
II
im Dienst einer Schule (IV) stehende Person
- schul-bediente haben die synagoge mit allem was darin befindlich ... in ordnung zu halten, werden auch ... zu dienst derer ältesten, cassirer und armen vorsteher gebraucht1744 Berlin/Stern,PreußJuden III 2 S. 104