Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulbedienung
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Schulbau
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Schulbedienung
, f.
Position, Amt eines Schulbedienten (I), insb. eines Lehrers
bdv.:
Schulamt,
Schuldienst
- soll ... bey fürfallenden vacantzen des rectorats ... und der anderen schulbedienungen 2 oder 3 tüchtige ... subjecta zur öffentlichen proben ... vorher auf- und hernach die wahl darüber nach befindung angestellt ... werden1662 Güstrow/SchulO.(Vormbaum) II 611Faksimile - in Google Books
- daß keine andere, als geschickte maͤnner zu schulbedienungen gelangen; dahero soll ... kein schullehrer sein amt antreten, ohne ... gepruͤft zu seyn1782 Scotti,Cleve IV 2205
- [entlassung aus der unterthänigkeit:] wenn er durch eine bürgerliche, kirchen- oder schulbedienung ... sein glück zu verbessern gelegenheit findet1794 PreußALR. II 7 § 505
- [Übschr.:] kanzeleischreiben an beide obergerichte, betr., in wie fern das indigenatrecht bei schulbedienungen auf dem lande in betracht kommt1800 SystSammlSchleswH. I 494Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK