Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulbedienung

Schulbedienung

, f.

Position, Amt eines Schulbedienten (I), insb. eines Lehrers
  • soll ... bey fürfallenden vacantzen des rectorats ... und der anderen schulbedienungen 2 oder 3 tüchtige ... subjecta zur öffentlichen proben ... vorher auf- und hernach die wahl darüber nach befindung angestellt ... werden
    1662 Güstrow/SchulO.(Vormbaum) II 611
  • daß keine andere, als geschickte maͤnner zu schulbedienungen gelangen; dahero soll ... kein schullehrer sein amt antreten, ohne ... gepruͤft zu seyn
    1782 Scotti,Cleve IV 2205
  • [entlassung aus der unterthänigkeit:] wenn er durch eine bürgerliche, kirchen- oder schulbedienung ... sein glück zu verbessern gelegenheit findet
    1794 PreußALR. II 7 § 505
  • [Übschr.:] kanzeleischreiben an beide obergerichte, betr., in wie fern das indigenatrecht bei schulbedienungen auf dem lande in betracht kommt
    1800 SystSammlSchleswH. I 494