Schulbesoldung, f.
Schulbesoldung, f.
Entgelt für die Ausübung des Schulamtes
bdv.:
Schulbestallung,
Schulsalarium
vgl.
Schulgeld
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damit die schuelen in ... dörfern notturftiglichen versehen [werden, soll [damit] ... kein ander ambt als statt- und gerichtschreibers-, item zol- und mautambt ... zesamendegeschlagen werden, es seie dann die schuelbesoldung so gering, daß sich kainer darbei erhalten kunte, welches doch ... nit zugelassen werden solle1576 Pfalz-Neuburg/Sehling,EvKO. XIII 197 Faksimile
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schuldiener zu P. competenz: ... summa dieser schulbesoldung erstreckt sich uf 49 fl. 17 alb. ... 35 mtr. korn und 4 kärch holtz1605 BeitrHessSchulg. 4 (1918) 37
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wann ... die capitula in der stadt O. an dergleichen pfarr-, kirchen- und schuelbesoldungen etwas zu praetendiren hatten, so soll solches ... vor den capitulis selbst ausgerichtet ... werden1650 SammlVerordnHannov. II 605 Faksimile
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es [ober-konsistorium] hat die aufsicht uͤber ... pfarr- und schul-besoldungen, alles nach maasgab der wolfgangischen kirchenordnung1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 255 Faksimile
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auf dem lande, wo ... die schulmeister den landbau oder sonst ein mit dem schul-amt vertraͤgliches neben-gewerbe treiben muͤssen, sollen die befoͤrderungen nicht nach der schaͤzung der schulbesoldung allein ... abgewogen werden1797 BadKirchInstr. 66