Schulbesoldung, f.

Entgelt für die Ausübung des Schulamtes
vgl. Schulgeld
  • damit die schuelen in ... dörfern notturftiglichen versehen [werden, soll [damit] ... kein ander ambt als statt- und gerichtschreibers-, item zol- und mautambt ... zesamendegeschlagen werden, es seie dann die schuelbesoldung so gering, daß sich kainer darbei erhalten kunte, welches doch ... nit zugelassen werden solle
    1576 Pfalz-Neuburg/Sehling,EvKO. XIII 197 Faksimile
  • schuldiener zu P. competenz: ... summa dieser schulbesoldung erstreckt sich uf 49 fl. 17 alb. ... 35 mtr. korn und 4 kärch holtz
    1605 BeitrHessSchulg. 4 (1918) 37
  • wann ... die capitula in der stadt O. an dergleichen pfarr-, kirchen- und schuelbesoldungen etwas zu praetendiren hatten, so soll solches ... vor den capitulis selbst ausgerichtet ... werden
    1650 SammlVerordnHannov. II 605 Faksimile
  • es [ober-konsistorium] hat die aufsicht uͤber ... pfarr- und schul-besoldungen, alles nach maasgab der wolfgangischen kirchenordnung
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 255 Faksimile
  • auf dem lande, wo ... die schulmeister den landbau oder sonst ein mit dem schul-amt vertraͤgliches neben-gewerbe treiben muͤssen, sollen die befoͤrderungen nicht nach der schaͤzung der schulbesoldung allein ... abgewogen werden
    1797 BadKirchInstr. 66