Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldansprecher
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Schuldansprache
Schuldansprecher
, m.
Gläubiger, der eine Forderung geltend macht
bdv.:
Schuldforderer (I)
- oͤb aber der schuldansprächer us dem pfand mer loͤßte, dan sin hoptsum und costen wäre, das er alsdann das dem schuldner widerkeren ... mög1532 ZürichOffn. II 232Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wurde ... der schuld-ansprecher sich mit einer pfandbaren obligation vergnuͤgen lassen, und die pfande dem schuldner selbst ... anvertrauen wollen, so sollen dieselben in der obligation ... mit ihren namen, sorten ... gewicht, anzahl ... beschrieben werden1715 ZürichStGO. 67
- wann ein schuldner seine schuld mit fahrender haab versicheret und selbige ... in des schuld-ansprechers eigenen gewalt übergibt1728 Leu,EidgR. II 242Faksimile - in Google Books