Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldansprecher

Schuldansprecher

, m.

Gläubiger, der eine Forderung geltend macht
  • oͤb aber der schuldansprächer us dem pfand mer loͤßte, dan sin hoptsum und costen wäre, das er alsdann das dem schuldner widerkeren ... mög
    1532 ZürichOffn. II 232
  • wurde ... der schuld-ansprecher sich mit einer pfandbaren obligation vergnuͤgen lassen, und die pfande dem schuldner selbst ... anvertrauen wollen, so sollen dieselben in der obligation ... mit ihren namen, sorten ... gewicht, anzahl ... beschrieben werden
    1715 ZürichStGO. 67
  • wann ein schuldner seine schuld mit fahrender haab versicheret und selbige ... in des schuld-ansprechers eigenen gewalt übergibt
    1728 Leu,EidgR. II 242
unter Ausschluss der Schreibform(en):