Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldarrest

Schuldarrest

, m., Schuldenarrest, m.

Haft, Unterbringung in einem Schuldgefängnis (II) zur Erzwingung der Zahlung fälliger Schulden (I) 
  • er [sitzt] seit 1 1/2 jahren im schuldarrest, hat, was er an vermögen gehabt, im dienst der herzogin ... verbraucht
    1662 ProtBrandenbGehR. VI 699 [urk.?]
  • [G. verkauft zwei huben,] um seinen sohn H. aus dem schuldenarrest zu befreien
    1789 Wenck,HessLGesch. II 767
unter Ausschluss der Schreibform(en):