Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldarrest
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Schuldarrest
, m., Schuldenarrest, m.
Haft, Unterbringung in einem Schuldgefängnis (II) zur Erzwingung der Zahlung fälliger Schulden (I)
- er [sitzt] seit 1 1/2 jahren im schuldarrest, hat, was er an vermögen gehabt, im dienst der herzogin ... verbraucht1662 ProtBrandenbGehR. VI 699 [urk.?]
- [G. verkauft zwei huben,] um seinen sohn H. aus dem schuldenarrest zu befreien1789 Wenck,HessLGesch. II 767