Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldausteilung

Schuldausteilung

, f.

anteilsmäßige Auskehrung des Restvermögens eines überschuldeten Schuldners (I) oder Nachlasses an die Gläubiger; als Form eines Konkursverfahrens
  • daß es bißhero in etlichen ämptern mit den schuld außtheilungen etwas vngleich zugangen
    1608 Wüst,Policey V 154
  • [Befehl] daß bey sich ergebenden schuld-austheilungen die zinns anderst nicht als wann auch alle gemeine- und mit keinen unterpfanden versehene glaubigere bezahlt werden koͤnnen, ... angesetzt werden sollen
    1704 Brandenburg/DRWArch.
  • an einigen orten ... werden bei schuldaustheilungen, wo das vermoͤgen nicht sufficient ist, die capitalien abzutragen, die zinnsen ausgestrichen
    1721 KlugeBeamte IV 240
  • [Buchtitel: J.L. Boltz,] der in schuld-austheilungen und concurs-sachen accurate beamte oder gründlich- und zuverlässige anweisung, wie man die schuld-austheilung zu begreiffen und einzurichten [Frankfurt 1730]
  • daß die aemter die durch schriftlich-berg-amtlichen bescheid erkannte schuld ... in die amtliche schuld-austheilung in diejenige class, wohin sie rechtlicher ordnung nach gehoͤren, lociren sollen
    1756 Scotti,Sayn 735