Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldausteilung
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, f.
anteilsmäßige Auskehrung des Restvermögens eines überschuldeten Schuldners (I) oder Nachlasses an die Gläubiger; als Form eines Konkursverfahrens
- daß es bißhero in etlichen ämptern mit den schuld außtheilungen etwas vngleich zugangen1608 Wüst,Policey V 154
- [Befehl] daß bey sich ergebenden schuld-austheilungen die zinns anderst nicht als wann auch alle gemeine- und mit keinen unterpfanden versehene glaubigere bezahlt werden koͤnnen, ... angesetzt werden sollen1704 Brandenburg/DRWArch.
- an einigen orten ... werden bei schuldaustheilungen, wo das vermoͤgen nicht sufficient ist, die capitalien abzutragen, die zinnsen ausgestrichen1721 KlugeBeamte IV 240Faksimile - in Google Books
- [Buchtitel: J.L. Boltz,] der in schuld-austheilungen und concurs-sachen accurate beamte oder gründlich- und zuverlässige anweisung, wie man die schuld-austheilung zu begreiffen und einzurichten [Frankfurt 1730]
- daß die aemter die durch schriftlich-berg-amtlichen bescheid erkannte schuld ... in die amtliche schuld-austheilung in diejenige class, wohin sie rechtlicher ordnung nach gehoͤren, lociren sollen1756 Scotti,Sayn 735Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)