Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldbarkeit
Artikel davor:
Schuld
Schuldaktion
Schuldanforderung
Schuldansprache
Schuldansprecher
Schuldarrest
Schuldaufnehmung
Schuldausteilung
Schuldausweisung
schuldbar
Schuldbarkeit
, f.
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I
(auf einem Grundstück liegende) Last (II), Schuld (I)
bdv.:
Beladung (I),
Bürde (II 1)
- [wenn ein verkauftes] lehen vnd andere guetter ... sein solten yemands nachlehen, alsdann weren ich der verkauffer vnd mein erben schuldig zutragen die bürdin vnnd beladung oder schuldbarkeit solichs nachlehensHugen 1528 Bl. 170vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
II
(strafrechtliches) Verschulden
- uͤber die handlung oder schuldbarkeit eines jeden [muß] nur nach rechten, gesetzen und verordnungen durch den richter entschieden werden1802 SammlLivlLR. I 425Faksimile (ca. 138 KB)
- entscheidet aber die jury über die schuldbarkeit des verbrechersArch. des Criminalrechts V/4 (1804) 84