Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldbarkeit

Schuldbarkeit

, f.

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I (auf einem Grundstück liegende) Last (II), Schuld (I) 
  • [wenn ein verkauftes] lehen vnd andere guetter ... sein solten yemands nachlehen, alsdann weren ich der verkauffer vnd mein erben schuldig zutragen die bürdin vnnd beladung oder schuldbarkeit solichs nachlehens
    Hugen 1528 Bl. 170v
II (strafrechtliches) Verschulden
  • uͤber die handlung oder schuldbarkeit eines jeden [muß] nur nach rechten, gesetzen und verordnungen durch den richter entschieden werden
    1802 SammlLivlLR. I 425
  • entscheidet aber die jury über die schuldbarkeit des verbrechers
    Arch. des Criminalrechts V/4 (1804) 84