Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldbekenntnis
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Schuldansprache
Schuldansprecher
Schuldarrest
Schuldaufnehmung
Schuldausteilung
Schuldausweisung
schuldbar
Schuldbarkeit
(Schuldbarkorn)
Schuldbekenntnis
, f., n., Schuldenbekenntnis, f., n.
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Eingeständnis einer Schuld (I), Zahlungsversprechen; häufig in Form eines Schuldbriefes (I)
- [S.] ist vor dem löblichen stadtgerichte ... erschienen ... mit bericht, wie ihme H. ... 47 schock vor ein vaß wein besage inhabens schuldbekenntnus verhaftet, welches er am jungst verschienen ostern ... zalen sollen1603 MittNordbExk. 20 (1897) 126
- [taxa:] ein groschen von einem schuld-bekaͤnntniß1612 CAug. I 1356Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- schuldenbekanntnuß und taidung: item es soll kein mundliche satzung und schuld ainiche craft haben dann vor dem oberamptman und dem mehrerthail vom gericht1614 WürtLändlRQ. II 593Faksimile (ca. 54 KB)
- haͤtte klaͤger keine richtige verschreibung oder schuld-bekaͤntniß vor sich, sondern muͤste die geklagte forderung durch zeugen beybringen ..., mag wider ihn beklagten nicht excutivé, sondern nur summariter verfahren werden1682 Siegel,CJCamb. I 105Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eine schuld-bekenntniß heisset: wenn ein schuldener schriftlich erklaͤret, daß er von diesem seinen glaͤubiger einen vorschuß erhalten habe1758 Estor,RGel. II 366Faksimile (ca. 122 KB)
- da der schuldner wegen dings-kauff des getreyds ... eine fernere gestuͤhndung begehrt, der glaͤubiger eine schrifftliche schuld-bekanntnuß darfuͤr haben wollte, so mag solches ... geschehen1762 BernStR. VII 2 S. 852Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- allerley schuld-bekanntnussen ..., darunter ... anstatt des schuldners eigenhaͤndigen unterschrifft nur ... ein creutz oder andere solche handzeichen sich befinden wurden, sollen nicht fuͤr obligationen geachtet werden, sondern ... nur fuͤr laufende schulden gelten1762 BernStR. VII 2 S. 874Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ist die anweisung ausdrücklich als auf eine schuld, womit der assignat dem anweisenden verhaftet sey, gerichtet, und von dem assignaten ohne vorbehalt angenommen worden: so hat diese annahme ... die wirkung eines erneuerten schuldbekenntnisses1794 PreußALR. I 16 § 292