Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldbeklagung

Schuldbeklagung

, f.

Klage wegen Nichterfüllung einer fälligen Schuld (I) 
  • in obgesetzter ordnung der schuldbeclagung halben [ist] zu merkhen ..., daß, wo uff denn fall einer zu bezahlen nicht im vermögen und doch gern bezahlen wolte, ... da soll alßdan schultheiß und richtere ein billiches einsehen haben, uf daß desselben mit vorgeschriebenen frevel und bueßen verschont und in andere weg dem kleger zur bezahlung geholfen were
    1572 AdelsheimStR. 663