Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldborger
Artikel davor:
Schuldausweisung
schuldbar
Schuldbarkeit
(Schuldbarkorn)
Schuldbekenntnis
Schuldbeklagung
Schuldbeschreibung
Schuldbeschwerung
Schuldbeweistum
Schuldbezahlung
Schuldborger
, m.
Gläubiger
- bott vff eines gůt, by sinem laͤben beschaͤhen, sind kraftlos, der schuldborger mog dann ein eyd schweren, in sorgen sin, nit bezalt zů werden1512 BruggStR. 143Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- so der schuldborger vff verschinen zylen vnd tagen sin schuld zu bezüchen einichen kosten erlitten, soll im [dies] ... durch den schuldner ... bezalt werden1551 ArgauLsch. II 79Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"