Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldbote
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schuldbar
Schuldbarkeit
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Schuldbeklagung
Schuldbeschreibung
Schuldbeschwerung
Schuldbeweistum
Schuldbezahlung
Schuldborger
Schuldbote
, m.
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in der Schweiz: amtl. bestellter Eintreiber von Schulden (II)
- ordnung der geschwornen schuldbotten1585 AbhSchweizR. XVI 120
- etliche schuld- vnd gwaltspotten, welche von verfallner zinsen oder hauptguͤteren wegen die vnderpfender anzegreiffen vßgeschickt werdend1645 ArgauLsch. I 323Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [da] ußschickende schuld- und zinßpotten deß inen hievor bestimten ... potten- und taglohns sich nit ersettiget, ... [haben sie] unsere underthanen mit übermäßig-vorderendem costen beschwärt1653 BernStR. VII 1 S. 657Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- der schuldboten ynzihlung halb wirdt fürderlich eine bequeme gute ordnung gemacht1653 Niedersimmental 126Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wenn der gläubiger sein schuld und unterpfand in denselben [geltstagen] kommen lassen muss, ... soll es zu des gläubigers belieben gestellt seyn, darzu die bestellten schuldboten zu brauchen und denselben das, was zur sach gehört, in die hand zu geben1678 Obersimmental(BernRQ.) 171Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"