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Schuldbrief

, m., Schuldenbrief, m.
I schriftliche Bestätigung über das Bestehen einer Schuld (I), Schuldanerkenntnis, Schuldschein; idR. mit weiteren Regelungen insb. zum Termin der (Rück-)Zahlung, Zinsen und Sicherheiten
  • 1 im Hinblick auf die Gültigkeit, insb. formal korrekte Aufrichtung, vorgeschriebene Inhalte sowie die Ausstellungsbefugnis und -gebühr
  • 2 in Bezug auf (die Pflicht zu) Rückgabe bzw. Vernichtung, insb. nach der Rückzahlung der Schuld (I) 
  • 3 in Bezug auf die Verjährung
  • 4 in Bezug auf die Veräußerbarkeit
  • 5 in seiner Beweisfunktion, als Quittung, Beleg
II (gerichtliche) Klageschrift
III Urkunde über eine Verpfändung
Verfassen eines Schuldbriefes (I) 
schriftliche Übersicht, Auflistung von Schuldbriefen (I)