Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulddokument
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, n.
wie Schuldbrief (I)
- wan die sach liquidiert und lauter fürkhombt - alß mit geferttigter unwidersprochnen schuld- und andern verbriefften undisputierlichen documentis1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 5 § 5
- zu vorbeugung aller ... processualischen weitlaͤufigkeiten das schulddocument dem debitori zuruͤckgegeben1764 AltenburgSamml. II 267
- wenn aber eine andere bereits eingetragene post blos in pfandbriefe umgeschrieben wird, ausser den ... bemerkten gebuͤhren ... fuͤr jedes cassirte schulddocument 2 ggr. anzusetzen1791 NCCPruss. IX 202Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wenn ... der besitzer in dem schulddocument sich verpflichtet hat, das erhaltene darlehn nach verlauf von drittehalb jahren ... zuruͤckzuzahlen, so kann es keinem bedenken unterworfen seyn, daß diese bestimmung des schulddocuments in dem hypothekenbuch vermerkt werden muß1809 Rabe,PreußG. X 151Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)