Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulddokument

Schulddokument

, n.

wie Schuldbrief (I) 
  • wan die sach liquidiert und lauter fürkhombt - alß mit geferttigter unwidersprochnen schuld- und andern verbriefften undisputierlichen documentis 
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 5 § 5
  • zu vorbeugung aller ... processualischen weitlaͤufigkeiten das schulddocument dem debitori zuruͤckgegeben
    1764 AltenburgSamml. II 267
  • wenn aber eine andere bereits eingetragene post blos in pfandbriefe umgeschrieben wird, ausser den ... bemerkten gebuͤhren ... fuͤr jedes cassirte schulddocument 2 ggr. anzusetzen
    1791 NCCPruss. IX 202
  • wenn ... der besitzer in dem schulddocument sich verpflichtet hat, das erhaltene darlehn nach verlauf von drittehalb jahren ... zuruͤckzuzahlen, so kann es keinem bedenken unterworfen seyn, daß diese bestimmung des schulddocuments in dem hypothekenbuch vermerkt werden muß
    1809 Rabe,PreußG. X 151