Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldeneinforderer
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schulden
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, m.
wie Schuldforderer (I)
- schuldner oder schulden-einforderer, das ist creditores1670 Abele,Unordn. I 114Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg