Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldensteuer
Artikel davor:
Schuldenextrakt
Schuldenfreiheit
Schuldengutforderung
Schuldenkonto
Schuldenlast
Schuldenlastabreitung
Schuldenlastbewilligung
Schuldenmandat
Schuldenreitung
Schuldenruf
Schuldensteuer
, f.
zur Abtragung der landesherrlichen Schulden bestimmte Steuer
- land-steuren, darunter [ist] ... was zu des landes-herrn ... nutz-gebrauch gereichet wird zu verstehen, sie heissen ... magazin-steuern, schulden-steuern, ordinar-schatzung1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 502
- die sogenannte schuldensteuer, der ausser dem bettler jeder kopf unterworffen ist, ... hat bis die im letzten krieg contrahirte schulden von allen ländern bezalt seyn werden, fortzudauern1763 SteirGBl. 5 (1884) 162Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- daß bey repartirung der von den herren staͤnden beschehenden verwilligungen aller ungleichheit vorgebogen, die schuldensteuer und extraanlagen zu behoͤriger zeit entrichtet [werde]1780 SteirEinl. 258Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [objekte der ständischen administration:] die verwaltung der sogenannten adminikulargefälle, als des bierhellers, des mastdenars, der erbsteuer, schuldensteuer1807 Hormayr,SüddArch. I 99Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)