Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldenverbündnis

Schuldenverbündnis

, n.

Vertrag über eine Darlehensaufnahme
  • daß viele adeliche und ehrliche leute ... in großen abfall ihrer ... würtschaften kommen, insonderheit aber mit dem credit und schuldenwesen dahin gediehen, daß ... sie sich auch in neue schuldenverbündnussen verstecken müssen
    1638 Schlesien/QNPrivatR. II 2 S. 87