Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldforderung
Artikel davor:
Schuldentilgung
Schuldenverbündnis
Schuldenverklagung
Schuldenwerk
Schulder
Schuld'erforderung
Schuldfall
schuldfällig
Schuldferken
Schuldforderer
Schuldforderung
, f.
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I
Anspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner (I), meist auf eine Geldleistung; auch die Höhe des Anspruchs
bdv.:
Schuldaktion,
Schuldanforderung (I),
Schuldansprache (I),
Schuldengutforderung,
Schulderforderung,
Schuldgerechtigkeit
- das ... burger von Wesel mit phandung raub brand kummer vnd name offt angegriffen vnd geschediget werden vmb schuldvorderunge und ansprach, die man meinet zu haben an den ... ertzbisschoff vnd den stifft von Trier1358 CDRhMos. III 2 S. 639
- haben wir die ... erbherrn, kunige zu Beheimb und alle ire erben ... loßgesagt, allerley anteidunge, aller schulden-forderunge und ansprachen, die wir ... gehabt haben1374 Lünig,CJFeud. II 170Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- welcher ... einem anderen ... gelt fürsetzt ... vnd solche schuld in syn schuldbuch oder rechenbuch schrybt ... soll vmb solche syn schulduorderung by synem schuldbuch vnd beiglen nit minder zeglauben syn dann vmb ein verbriefte schuld1503 FreiburgÜMun. I Art. 123
- es beschicht vnderbruch in einer prescription, wann einer ein summa gelts schuldig geweßt vnd jm, eh sich dieselb schuld forderung verjaͤret hat, etlichs daran bezalt oder bürgschafft darfür gethan hett1553 Gobler,StatB. 113vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- so die summa, darumb das gut geschetzt worden, sein schuldforderung vnd aufgewendten costen ... vberlief, das solche vbermaß dem schuldiger heraus gegeben werdeNürnbRef. 1564 XI 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- dieselb cedierte hab vnd gůt [solle] durch richter ... geschaͤtzt vnnd den glaubigern, so weit sich jre schulduorderungen erstrecken, nach yedes recht ... eingeanntwurt werdenTirolLO. 1573 II 80Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- vnter dem worte gutt [sollen] ... verstanden werden nicht alleine die bewegliche vnd vnbeweglichen stuecke, sondern auch die schuldforderungen vnd andere rechtBreslauStat. 1588 Art. 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- solle der erb-herr vor annehmung des nachlasses- oder sterb-gutes uns dem rahte den zehenten pfenning erlegen, und ... auch den creditorn fuͤr ihre schuldforderung gnugsame caution und sicherung leisten1592 MünsterPolO. 25Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- daß sie [Revaler] sich ... uͤber die ehstnische ritter- und landschafft beschweren, daß ihre schuld-forderung ihnen in so gutem valor, als der zeitt die gelder, wie sie ausgeliehen worden, gegolten haben, nicht zuerkand werden1634 RevalStR. II 224Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in schuldforderungen, die mit unleugbaren briefen und siegeln bewiesen werden, und die keine unehrliche zusage in sich haben, soll auf gerichtliche producirung des original-schuldbriefes oder verschreibung schleunig verholfen ... werden1650 EstRitterLR. 224Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ihr sollet geloben ..., daß dasjenige, so in euren ... handelsbuͤchern verzeichnet, auch mit denen bey den actis vorhandenen rechnungen collationiret, und die wider N.N. daraus ... gerichtlich geklagte schuld-forderung ... sich in wahrheit also verhalte1663 BrschwLO. II 349Faksimile - in Google Books
- wann sich bey abtrettung der gerhabschafft schuldforderungen befinden, welche der gerhab mit der verlassenschafft bekommen, ... muß es jeder pupill ... von dem gewesten gerhaben widerumben uͤbernehmen1669 ÖGerhabO. 425Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wann einer aber mehrere obligationes oder schuld-forderung wider einen debitorem bey gericht anzubringen haͤtte, muß wegen jedwederer obligation eine absonderliche klag eingereicht ... werden1693 CAustr. I 41Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die richtigen schuldforderungen und ausgeliehene capitalia werden fast nimmer ohne proceß einbekommen1714 ActaBoruss.BehO. II 116
- haͤtte aber ein geistlicher wegen schuld-foderung, erbschaffts- oder andern weltlichen sachen halben einem laien zu besprechen, waͤre er ihn desfals vor dem rahte zu belangen schuldig1725 Staphorst,HambKG. I 2 S. 54Faksimile - in Google Books
- allermaßen wir nicht gestatten wollen, daß ... die advocaten-rechnungen nach den urtheils-gebuͤhren oder ... wegen bloßer mit zweyen worten zu thuenden angabe und justificirung einer liquiden schuld-forderung nach pro centen aufgesetzet ... werde1740 CCHolsat. I 86Faksimile - in Google Books
- daß ... die kinder [bei absterben ihres vatters] ihr unversicheretes mutterguot nebet andern creditoren als ein laufende schuldforderung einlegen mögen1776 GasterLsch. 231Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ist jemanden eine bestimmte schuldforderung vermacht worden, so gebührt ihm das capital nebst ... zinsen1794 PreußALR. I 12 § 408
- ist es ... keine novation, wenn einer vorhandenen schuldforderung buͤrgen oder unterpfaͤnder hinzu gefuͤgt worden sind ... oder eine reine schuldforderung in eine bedingte ... verwandelt ... wird1803 RepRecht XI 139
- schuldforderungen werden durch die sicherstellung auf ein unbewegliches gut nicht in ein unbewegliches vermoͤgen verwandelt1811 ÖstABGB. § 299Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- wenn gegen koͤnigl. beamte eine execution wegen schuldforderungen zu verhaͤngen ist, und es an andern gegenstaͤnden zur huͤlfsvollstreckung fehlt, so soll nur ein drittel ihrer besoldung als executions-mittel angewendet werden1815 WirtRealIndex I 185Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
II
Geltendmachung eines (Geld-)Anspruchs; Aufforderung zur Begleichung einer Schuld (I); insb. als gerichtl. Klage
- so der kund den maister schniderhandtwercks uff sin schuldfordrung nit bezalte, so hat der maister ... darnach macht, den kunden rechtlich zu der bezalung zu triben1545 VillingenStR. 104Faksimile (ca. 149 KB)
- [alle] creditores oder glaͤubiger ..., so an denselben jren schuldner ... forderung zu haben vermeynen, [sollen] citirt werden ... fuͤr gericht zuerscheynen, jre klagen vnd schuldtfordrungen fuͤrzubrengenFrankfRef. 1578 I 48 § 3Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wan iemant bei gericht wegen einer schuldforderung den ansaz erhalt und auf des schuldners güeter exequirn laßet, so erlangt er dardurch auch eine sondere pfandgerechtigkeit auf denen angezten güetern1654 NÖLO. II 18 § 1
- wann der schuldner vor gericht nicht erscheint, ... soll [ihm] ... nicht mehr vergoͤnnt werden, seine wider die schuld-forderung etwann habenden einwendungen anzubringen1762 BernStR. VII 2 S. 912Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"