Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldforderung

Schuldforderung

, f.

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I Anspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner (I), meist auf eine Geldleistung; auch die Höhe des Anspruchs
  • das ... burger von Wesel mit phandung raub brand kummer vnd name offt angegriffen vnd geschediget werden vmb schuldvorderunge und ansprach, die man meinet zu haben an den ... ertzbisschoff vnd den stifft von Trier
    1358 CDRhMos. III 2 S. 639
  • haben wir die ... erbherrn, kunige zu Beheimb und alle ire erben ... loßgesagt, allerley anteidunge, aller schulden-forderunge und ansprachen, die wir ... gehabt haben
    1374 Lünig,CJFeud. II 170
  • welcher ... einem anderen ... gelt fürsetzt ... vnd solche schuld in syn schuldbuch oder rechenbuch schrybt ... soll vmb solche syn schulduorderung by synem schuldbuch vnd beiglen nit minder zeglauben syn dann vmb ein verbriefte schuld
    1503 FreiburgÜMun. I Art. 123
  • es beschicht vnderbruch in einer prescription, wann einer ein summa gelts schuldig geweßt vnd jm, eh sich dieselb schuld forderung verjaͤret hat, etlichs daran bezalt oder bürgschafft darfür gethan hett
    1553 Gobler,StatB. 113v
  • so die summa, darumb das gut geschetzt worden, sein schuldforderung vnd aufgewendten costen ... vberlief, das solche vbermaß dem schuldiger heraus gegeben werde
    NürnbRef. 1564 XI 2
  • dieselb cedierte hab vnd gůt [solle] durch richter ... geschaͤtzt vnnd den glaubigern, so weit sich jre schulduorderungen erstrecken, nach yedes recht ... eingeanntwurt werden
    TirolLO. 1573 II 80
  • vnter dem worte gutt [sollen] ... verstanden werden nicht alleine die bewegliche vnd vnbeweglichen stuecke, sondern auch die schuldforderungen vnd andere recht
    BreslauStat. 1588 Art. 1
  • solle der erb-herr vor annehmung des nachlasses- oder sterb-gutes uns dem rahte den zehenten pfenning erlegen, und ... auch den creditorn fuͤr ihre schuldforderung gnugsame caution und sicherung leisten
    1592 MünsterPolO. 25
  • daß sie [Revaler] sich ... uͤber die ehstnische ritter- und landschafft beschweren, daß ihre schuld-forderung ihnen in so gutem valor, als der zeitt die gelder, wie sie ausgeliehen worden, gegolten haben, nicht zuerkand werden
    1634 RevalStR. II 224
  • in schuldforderungen, die mit unleugbaren briefen und siegeln bewiesen werden, und die keine unehrliche zusage in sich haben, soll auf gerichtliche producirung des original-schuldbriefes oder verschreibung schleunig verholfen ... werden
    1650 EstRitterLR. 224
  • ihr sollet geloben ..., daß dasjenige, so in euren ... handelsbuͤchern verzeichnet, auch mit denen bey den actis vorhandenen rechnungen collationiret, und die wider N.N. daraus ... gerichtlich geklagte schuld-forderung ... sich in wahrheit also verhalte
    1663 BrschwLO. II 349
  • wann sich bey abtrettung der gerhabschafft schuldforderungen befinden, welche der gerhab mit der verlassenschafft bekommen, ... muß es jeder pupill ... von dem gewesten gerhaben widerumben uͤbernehmen
    1669 ÖGerhabO. 425
  • wann einer aber mehrere obligationes oder schuld-forderung wider einen debitorem bey gericht anzubringen haͤtte, muß wegen jedwederer obligation eine absonderliche klag eingereicht ... werden
    1693 CAustr. I 41
  • die richtigen schuldforderungen und ausgeliehene capitalia werden fast nimmer ohne proceß einbekommen
    1714 ActaBoruss.BehO. II 116
  • haͤtte aber ein geistlicher wegen schuld-foderung, erbschaffts- oder andern weltlichen sachen halben einem laien zu besprechen, waͤre er ihn desfals vor dem rahte zu belangen schuldig
    1725 Staphorst,HambKG. I 2 S. 54
  • allermaßen wir nicht gestatten wollen, daß ... die advocaten-rechnungen nach den urtheils-gebuͤhren oder ... wegen bloßer mit zweyen worten zu thuenden angabe und justificirung einer liquiden schuld-forderung nach pro centen aufgesetzet ... werde
    1740 CCHolsat. I 86
  • daß ... die kinder [bei absterben ihres vatters] ihr unversicheretes mutterguot nebet andern creditoren als ein laufende schuldforderung einlegen mögen
    1776 GasterLsch. 231
  • ist jemanden eine bestimmte schuldforderung vermacht worden, so gebührt ihm das capital nebst ... zinsen
    1794 PreußALR. I 12 § 408
  • ist es ... keine novation, wenn einer vorhandenen schuldforderung buͤrgen oder unterpfaͤnder hinzu gefuͤgt worden sind ... oder eine reine schuldforderung in eine bedingte ... verwandelt ... wird
    1803 RepRecht XI 139
  • schuldforderungen werden durch die sicherstellung auf ein unbewegliches gut nicht in ein unbewegliches vermoͤgen verwandelt
    1811 ÖstABGB. § 299
  • wenn gegen koͤnigl. beamte eine execution wegen schuldforderungen zu verhaͤngen ist, und es an andern gegenstaͤnden zur huͤlfsvollstreckung fehlt, so soll nur ein drittel ihrer besoldung als executions-mittel angewendet werden
    1815 WirtRealIndex I 185
II
Geltendmachung eines (Geld-)Anspruchs; Aufforderung zur Begleichung einer Schuld (I); insb. als gerichtl. Klage
  • so der kund den maister schniderhandtwercks uff sin schuldfordrung nit bezalte, so hat der maister ... darnach macht, den kunden rechtlich zu der bezalung zu triben
    1545 VillingenStR. 104
  • [alle] creditores oder glaͤubiger ..., so an denselben jren schuldner ... forderung zu haben vermeynen, [sollen] citirt werden ... fuͤr gericht zuerscheynen, jre klagen vnd schuldtfordrungen fuͤrzubrengen
    FrankfRef. 1578 I 48 § 3
  • wan iemant bei gericht wegen einer schuldforderung den ansaz erhalt und auf des schuldners güeter exequirn laßet, so erlangt er dardurch auch eine sondere pfandgerechtigkeit auf denen angezten güetern
    1654 NÖLO. II 18 § 1
  • wann der schuldner vor gericht nicht erscheint, ... soll [ihm] ... nicht mehr vergoͤnnt werden, seine wider die schuld-forderung etwann habenden einwendungen anzubringen
    1762 BernStR. VII 2 S. 912
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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