Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldforderungsrecht
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Schuldforderungsrecht
, n., Schuldforderungenrecht, n.
Recht, eine Schuldforderung (I) geltend zu machen
- da auch die schuldner ihren glaͤubigern die schuld-verschreibungen wuͤrden mit gewalt ... abgeprest haben, sollen dieselbe solche wieder heraus zugeben schuldig und dem schuldforderungen-recht nichts benommen seyn1684 TheatrPacis I 223Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es gibt aber auch absonderungsfaͤlle, welche nicht ein eigentum sondern vielmehr ein schuldfoderungsrecht zum grunde haben1789 Thomas,FuldPrR. II 288Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte