Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldgebührnis
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Schuld'erforderung
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schuldfällig
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Schuldforderer
Schuldforderung
Schuldforderungsrecht
Schuldforderungssache
(schuldgebe)
Schuldgebührnis
, f.?
Pflichtteil, einem Erben mindestens zustehender Anteil am Erbe
- es ist auch der anschlag solcher legitimae und schuldt-gebüernus erst nach des testatoris thot zu machen, ... soll der drite oder halbe thail (nach anzall der khinder) inen ledig und frei gefolgt werden1616 OÖLTfl.(Strätz) 344